Zu einer Arbeitskultur der Offenheit, Transparenz und Einhaltung von Recht und Gesetz gehört es, dass
Mitarbeitende offen auch über sensible Themen sprechen können, ohne Repressalien fürchten zu müssen. Dies ist die Arbeitsgrundlage auf allen Ebenen des Bistums Münster. Um das Gesetz für
einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (HinSchG) umzusetzen, hat das Bistum Münster das Hinweisgeberportal eingerichtet.
Das Bistum Münster, die zugehörigen Kirchengemeinden, Verbände der Kirchengemeinden und das Domkapitel ermutigen alle Mitarbeitenden, Ehrenamtlichen und auch Außenstehende, Rechtsverstöße und
Fehlverhalten innerhalb der bestehenden Organisationen zu melden und dadurch beizutragen, Schäden zu vermeiden.
Dieses Hinweisgeberportal ermöglicht Ihnen Hinweise und Verstöße - auch anonym - zu melden. Das Programm generiert automatisch für Sie ein anonymes Postfach und stellt Ihnen die Zugangsdaten
einmalig zur Verfügung, so dass Sie sich über den Stand der Bearbeitung selbständig informieren bzw. mit der Ombudsperson kommunizieren oder Unterlagen hochladen können. Selbstverständlich können
Sie auch Ihre Anonymität aufheben und Ihre persönlichen Daten angeben.
Alle Hinweise werden sorgfältig von der Ombudsperson überprüft und vertraulich behandelt.
Für Hinweise sind verschiedene Kommunikationskanäle eingerichtet, die die mündliche oder auch schriftliche Übermittlung ermöglichen. Über das neu installierte Hinweisgeberportal können gem. § 16 HinSchG anonyme Hinweise abgegeben werden:
E-Mail: ombudsstelle@bistum-muenster.de
Telefon: 0251 / 495 - 6644
Postfach: Ombudsstelle Bistum Münster, Postfach 15 03, 48004 Münster
Anonymes Hinweisgebersystem:
https://bistum-muenster.hintbox.de
Ansprechpartner:
Michaela Kasper, Ombudsperson
Markus Ahlers, Leiter der Abteilung Revision