Wir freuen uns über jeden, der mit und in der Kirche leben will. Sie sind in unserer Gemeinde herzlich willkommen, gerade dann, wenn sie sich - warum auch immer - einmal von der
Kirche getrennt haben.
Christ wird man durch die Taufe, ganz gleich in welcher Konfession man sie empfangen hat. Aus diesem Grund wird jemand, der einmal einer christlichen Kirche angehört hat, kein zweites mal getauft. Im Zusammenhang mit der Aufnahme in die Kirche kann die Feier der Firmung oder der erste Empfang der Eucharistie (heilige Kommunion) stattfinden.
Die Aufnahme in die katholische Kirche gestaltet sich unterschiedlich, je nach dem, ob jemand aus einer anderen christlichen Konfession konvertiert, also übertritt, oder ob jemand in die katholische Kirche wiedereintritt, nachdem er einmal aus ihr ausgetreten ist.
Es ist erst einmal sinnvoll das Gespräch mit einem der Seelsorger zu suchen. Die Adressen der Seelsorger/innen sind in der Rubrik Menschen zu finden.
Weitere Informationen zum Thema Kircheneintritt finden Sie im Internetprotal www.kircheneintrittsstelle.de/.
Mancher, der von der Kirche enttäuscht ist oder sich ihr weit entfernt hat, möchte aus ihr austreten. Das ist für uns als Gemeinde schmerzlich, darum sind wir zu einem persönlichen Gespräch jederzeit bereit. Vielleicht lassen sich Enttäuschungen ausräumen oder neue Wege zum Glauben und der Gemeinde/Kirche auftun. Es ist immer gut, das Gespräch zu suchen.
Die Adressen der Seelsorger/innen sind in der Rubrik Menschen zu finden.
Der Austritt aus der Kirche muss persönlich beim Amtsgericht des Wohnortes oder vor einem Notar erklärt werden.
Mitzubringende Unterlagen ist der Personalausweis (oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung). Außerdem sollten Sie möglichst Ihren Taufort angeben können (Diesen finden Sie bspw. im Stammbuch Ihrer Eltern).
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30 €.
Aus sozialen Gründen kann die Gebühr ermäßigt oder erlassen werden.